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Allgemeine Nutzungsbedingungen Ticketing und Marktplatz (RGU)

ARTIKEL 1- ZWECK

Kalbass' ist eine Online-Ticketing-Lösung (im Folgenden als "der Ticketing-Service" bezeichnet), die von Herrn Oliphar Michel Manuel, seinem Vertreter (im Folgenden als "das Unternehmen" bezeichnet), herausgegeben wird. Das besagte Ticketing-System ermöglicht es den Veranstaltern (im Folgenden "Veranstalter" genannt) Veranstaltungen (im Folgenden "die Veranstaltungen" genannt), ihre Tickets (in diesem Vertrag "die Tickets" genannt) auf der Website https://www.kalbass.fr/de/ (im Folgenden "die Website" genannt) zum Verkauf anzubieten.

Die Käufer dieser Tickets werden im Folgenden als "Käufer" bezeichnet. Die Inhaber und Nutzer der Tickets werden als "Teilnehmer" bezeichnet.

Diese allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen (die "AGB") regeln die Nutzung von ticketsdom.com, die Beziehung zwischen dem Unternehmen, Mangopay und dem Veranstalter sowie den Online-Verkauf von elektronischen Tickets für Veranstaltungen, die von den Veranstaltern auf anpassbaren Seiten oder auf ihrer eigenen Website beworben werden, durch das Unternehmen. Der Zugang zu oder die Nutzung der Website durch einen Nutzer setzt die ausdrückliche und uneingeschränkte Annahme der folgenden Nutzungsbedingungen voraus.

ARTIKEL 2 - PRINZIP DER ELEKTRONISCHEN FAHRKARTENAUSSTELLUNG

Das Unternehmen stellt Veranstaltern eine anpassbare Online-Ticketing-Lösung zur Verfügung, zu der der Zugang durch ein eindeutiges und vertrauliches Kennungs-/Passwortpaar, das vom Veranstalter bei der Registrierung erstellt wird, begrenzt und eingeschränkt ist. Nur die Organisatoren haben das Recht auf Zugang und die Befugnis, sowohl die Einstellungen des Ticketbüros als auch die Daten zu den Veranstaltungen zu kontrollieren.

Für den Inhalt und die Informationen im Zusammenhang mit den auf den Kalbass-Webseiten dargestellten Veranstaltungen sind ausschließlich die Organisatoren verantwortlich. (Datum, Ort, Beschreibung und Zugangsbedingungen, Kaufbedingungen, verfügbare Mengen, Verkaufsdaten usw.). Alle Informationen zu den verkauften Tickets werden in Echtzeit aktualisiert.

Der Teilnehmer erhält nach Abschluss der Kaufbestätigungsvorgänge per E-Mail eine Bestätigung der Verfolgung seiner Bestellung, nachdem er eine zweite E-Mail mit seinem Ticket bestätigt hat. Die Tickets werden in elektronischer Form ausgegeben.

Der Veranstalter kann jederzeit die Liste und die Mengen der verkauften Tickets einsehen. Am Tag der Veranstaltung stellt das Unternehmen dem Veranstalter verschiedene Tools zur Verfügung, die ihn bei der Zugangskontrolle zur Veranstaltung unterstützen. Dieser Vorgang wird unter der alleinigen Verantwortung des Veranstalters durchgeführt.

ARTIKEL 3 - VERTRAGSVERHÄLTNIS

3.1 Zwischen dem Unternehmen und dem Organisator

Die vom Veranstalter für jede Veranstaltung vorgenommenen Einstellungen erteilen dem Unternehmen das Mandat, in seinem Namen und im Auftrag des Veranstalters Tickets zu veröffentlichen und zu vermarkten, die Zugang zu dessen Veranstaltung(en) gewähren. Insoweit ist der Veranstalter allein für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich.

In diesem Zusammenhang kann das Unternehmen nicht für die technischen Handlungen der Veranstalter verantwortlich gemacht werden, die zur Verbreitung von fehlerhaften Informationen oder zum Verkauf von Eintrittskarten in nicht konformen Proportionen führen können.

Kalbass' Handeln beschränkt sich auf die Marketingphase, ohne jemals in die Organisation der Veranstaltung einzugreifen.

Daher bleiben die Organisatoren die einzigen, die für den guten Verlauf ihrer Veranstaltung verantwortlich sind. Die Gesellschaft (Kommissionärin) ist von den Veranstaltern (Auftraggeber) beauftragt und handelt im Hinblick auf die Vermarktung der Tickets im Namen der Veranstalter. Die Gesellschaft wird dann für Steuerzwecke als "undurchsichtiger" Vertreter behandelt.

Mit dem Verkauf der Eintrittskarte schließt der Zuschauer vertragsrechtlich einen Vertrag mit dem Veranstalter ab, steuerlich gilt er jedoch als Vertrag mit der Gesellschaft. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Veranstalter und der Gesellschaft richtet sich nach den Bestimmungen der Artikel 1984 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Der Veranstalter ist der einzige, der mit den Teilnehmern Verträge über den Verkauf der Tickets und die Durchführung der Veranstaltungen abschließt. Für die Abwicklung und Erfüllung der mit den Käufern geschlossenen Verträge sind allein die Veranstalter verantwortlich.

Die Gesellschaft kann nicht für die Verletzung von Pflichten haftbar gemacht werden, die im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vertrages zwischen den Veranstaltern und einem Ticketkäufer entstehen. Der Vertrag zwischen den Veranstaltern und der Gesellschaft endet mit Ablauf eines Monats nach dem Tag, an dem die Veranstaltung enden soll.

3.2 Zwischen den Käufern und den Veranstaltern entsteht durch den Kauf eines Tickets an der Abendkasse, sei es durch sich selbst oder durch einen anderen, ein Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer bzw. dem Teilnehmer einerseits und dem Veranstalter andererseits. Die Bestätigung der Bestellung bedeutet die Annahme des Angebots des Veranstalters durch den Käufer in Übereinstimmung mit den AGB und den besonderen Bedingungen, die der Veranstalter auf seiner Seite oder in seinem Ticketing-Modul anzeigt. Die Käufer erklären, dass sie die vorliegenden AGB und diese besonderen Bedingungen vor der endgültigen Bestätigung der Bestellung gelesen und akzeptiert haben.

3 3.3 Zwischen der Gesellschaft und den Käufern verpflichtet der Kauf eines Tickets die Gesellschaft zur Ausstellung und Lieferung eines Tickets für das gewählte Ereignis und zu den hierin definierten Bedingungen.

ARTIKEL 4 - PREISE

4.1 Ticketpreise Die Preise für die Tickets werden allein vom Veranstalter festgelegt und schließen nach Maßgabe der geltenden Bestimmungen die Angabe der Währung ein. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die auf dem Ticket angegebenen Preise inklusive aller Steuern. Da die Veranstalter das Recht haben, die verschiedenen Preise während des Verkaufszeitraums zu ändern, erfolgt die Rechnungsstellung durch die Gesellschaft auf der Grundlage der Preise, die zum Zeitpunkt der Erstellung der Bestellung durch den Teilnehmer gelten.

4.2 Vergütungen der Gesellschaft

Als Entgelt für die von Kalbass' erbrachten Leistungen erhält das Unternehmen eine Vergütung, die sich nach dem Preis der Tarife richtet. Diese Vergütung ist im Tarifangebot definiert, das in der Rubrik "Tarife" auf der Website kalbass.fr verfügbar ist. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, seine Tarife jederzeit zu ändern. Es wird seine Benutzer informieren. Widerspricht der Veranstalter nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen, so werden die neuen Tarife gültig

ARTIKEL 5 - ZAHLUNGSARTEN

5.1 Bezahlung der Tickets Die Bezahlung der über den Ticketing-Service getätigten Bestellungen erfolgt ausschließlich per Kreditkarte vom Typ "Carte Bleue", "VISA", "EUROCARD" oder "MASTERCARD". Die besagte Zahlung wird von unserem Bankpartner Mangopay durchgeführt. Die Kontaktdaten und die allgemeinen Nutzungsbedingungen der letzteren finden Sie am Fuß der Seite. Bei der Registrierung muss der Veranstalter die von Mangopay angeforderten KYC-Dokumente an kalbass.fr senden.

Der Austausch mit der Website www. kalbass.fr ist durch SSL-Verschlüsselung gesichert. Elektronische Online-Zahlungen werden direkt auf der Seite unseres Bankpartners durchgeführt, der die Sicherheit durch entsprechende Verschlüsselungs- und Authentifizierungstechnologien gewährleistet.

Sobald die Transaktion von der Bank validiert wurde, wird Ihr Bankkonto mit dem Betrag der Bestellung belastet. Am Ende der Transaktion wird Ihnen eine Auftragsbestätigung per E-Mail zugesandt. Von dort können Sie eine Rechnung herunterladen. Falls eine Zahlung von der Bank für ungültig erklärt wird, nachdem Ihr Ticket oder Ihre Bestellung ausgestellt wurde, wird diese für ungültig erklärt, wodurch Sie keinen Zugang zur Veranstaltung erhalten.

In den Fällen, in denen die Veranstalter eine "Offline"-Zahlung erlauben und genehmigen, wird das System kalbass.fr eine "Reservierung" Ihrer Bestellung vornehmen. Sobald die Zahlung an die Veranstalter erfolgt ist und die Zahlung von diesen über das System kalbass.fr bestätigt wurde, wird die Bestellung per E-Mail an die Käufer gemäß den oben genannten Verfahren versandt

5.2 Zahlung des Ticketpreises durch die Gesellschaft an den Veranstalter Der Veranstalter kann sich jederzeit über seine Schnittstelle auf kalbass.fr über den Stand der Verkäufe und die künftig einzuziehenden Beträge informieren. Für alle anderen Zahlungsarten zahlt das Unternehmen dem Veranstalter zu Beginn und zur Mitte eines jeden Monats die Einnahmen aus seinen Online-Verkäufen (nach Abzug der Provisionen) aus und stellt dem Veranstalter eine Übersicht über die getätigten Verkäufe und Überweisungen zur Verfügung.

Aufgrund von Verzögerungen zwischen den Banken und Arbeitstagen wird in der Regel eine Frist von ein bis zwei Tagen eingehalten, bis das Konto des Veranstalters gutgeschrieben ist. Die Zahlung des Ticketpreises erfolgt nur dann, wenn alle Angaben zur Identifizierung des Veranstalters vorliegen und von der Gesellschaft (Mangopay) bestätigt wurden und kein Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung, der Identität des Veranstalters sowie den Rechten zur Verwertung oder Verbreitung der Tickets für die Veranstaltung besteht. Die Organisatoren ermächtigen das Unternehmen, die sie betreffenden Informationen und Identitätsdokumente an seinen Bankpartner zu übermitteln, der deren Vertraulichkeit gewährleistet und sie ausschließlich im Rahmen der Identitätsüberprüfung (auferlegt durch Artikel L561-5 des CMF) verwenden wird.

Im Zweifelsfall oder bei fehlenden Unterlagen behält sich die Gesellschaft das Recht vor, Zahlungen auszusetzen und wird den Veranstalter über seine Veranstalterschnittstelle um zusätzliche Unterlagen bitten. Die Übermittlung dieser Dokumente reicht nicht aus, um die Zahlung auszulösen. Wenn der Zweifel aufrechterhalten wird, werden die Beträge von der Gesellschaft einbehalten, bis das Ereignis eingetreten ist. In diesem Zusammenhang kann das Unternehmen die Teilnehmer der Veranstaltung kontaktieren, um die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung zu überprüfen. Wenn der Zweifel ausgeräumt ist oder die fehlenden Unterlagen nachgereicht werden, erfolgt die Auszahlung der Beträge dann bei der nächsten vierzehntägigen Überweisung. Der Veranstalter hat etwaige Einwendungen gegen die Zahlungen unverzüglich zu erheben. Nach 30 Tagen ab der Veranstaltung wird die Zahlung als gültig betrachtet. Der Veranstalter ist für die Zahlung sonstiger Steuern, Abgaben oder Gebühren verantwortlich, die für die Veranstaltungen anfallen.

ARTIKEL 6 - ABRECHNUNGSAUFTRAG

Die Gesellschaft wird vom Veranstalter ermächtigt, in seinem Namen und für seine Rechnung Rechnungen über die verkauften Eintrittskarten ohne Umsatzsteuer auszustellen.

Darüber hinaus muss der Veranstalter unter den in den vorgenannten Texten definierten Bedingungen des Gewohnheitsrechts dem Kommissionär eine Rechnung über den Preis, ohne Provision, der verkauften Eintrittskarten ausstellen

Der Veranstalter beauftragt hiermit den Kommissionär, seine Abrechnungsverpflichtungen in seinem Namen durch Rechnungslegung zu erfüllen. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Rechnung den Betrag des vom Kommissionär zugunsten des dritten Vertragspartners getätigten Verkaufes, abzüglich des Betrages der Provision, zuzüglich der Umsatzsteuer unter den Bedingungen des Gewohnheitsrechts, deutlich ausweist.

Die Gesellschaft kann im Namen des Veranstalters Gutschriften ausstellen.

Der Veranstalter hat eine Frist von 10 (zehn) klaren Tagen ab der Übermittlung der Rechnungen durch die Gesellschaft, um die in seinem Namen ausgestellten Rechnungen anzufechten und eine Korrekturrechnung zu erstellen, die die vorherige Rechnung annulliert und ersetzt. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch, gilt die Zahlung als gültig und gibt die Gesellschaft endgültig frei.

Der Veranstalter ist auch persönlich für die Zahlung von Steuern, Zöllen oder Abgaben verantwortlich, die in dem Land gelten, in dem die Veranstaltung stattfindet, und wird die Gesellschaft von der Zahlung solcher Steuern, Zölle oder Abgaben freistellen.

ARTIKEL 7 - AUSSTELLUNG UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN DER TICKETS

Lieferung

Die elektronischen Tickets werden nach jeder Bestellung an die E-Mail-Adresse des Käufers gesendet. Merkmale Gemäß den Vorschriften enthält jedes Ticket folgende Informationen in sichtbarer oder kodierter Form: - Identifikation des Veranstalters - Name der Veranstaltung - Name des Tarifs - vom Käufer gezahlter Preis - eindeutige Identifikationsnummer des Tickets und des Bestellsupports Um akzeptiert zu werden, muss das Ticket auf weißem A4-Papier gedruckt sein. Letztere müssen sich in einem völlig unversehrten und lesbaren Zustand befinden: beschädigte oder unleserliche Tickets werden nicht als gültig angesehen.

Die Vorlage eines Tickets über ein digitales Medium (Tablet, Smartphone) wird nur akzeptiert, wenn der Veranstalter dies in den Informationen auf dem Ticket ausdrücklich vorsieht. Einzigartigkeit Ein Ticket kann nur einmal für den Zugang zur Veranstaltung verwendet werden. Das Ticket ist nur für den Ort, das Datum und die Uhrzeit gültig, zu denen es gehört. Das Ticket muss bis zum Ende der Veranstaltung aufbewahrt werden. Das Ticket kann nominativ sein, abhängig von den Einstellungen des Veranstalters im Ticketing-System.

In diesem Fall wird neben der Identität des Erwerbers auch die des Begünstigten auf dem Ticket angegeben. Registrierte Tickets bleiben persönlich und sind nicht übertragbar, außer mit ausdrücklicher vorheriger Genehmigung des Veranstalters. Das Ticket ist einzigartig und besteht aus einer Identifikationsnummer und einem QR-Code. Die Reproduktion, Vervielfältigung oder Fälschung von Tickets ist verboten.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Zutritt zum Veranstaltungsgelände (bzw. zur Veranstaltung) zu verweigern. In solchen Fällen wird keine Rückerstattung gewährt. Es steht dem Veranstalter frei, die Gültigkeit der Tickets vor Ort zu überprüfen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Identität des Ticketbegünstigten zu überprüfen, da das Ticket eine eindeutige und nicht vorhersehbare Kennung hat. Daher muss der Teilnehmer die Vertraulichkeit seines Tickets sicherstellen. Einem Teilnehmer, der ein bereits benutztes Ticket vorlegt, kann der Zugang zur Veranstaltung verweigert werden.

Dem Veranstalter steht es auch frei, die Identität der Teilnehmer zu überprüfen. Für den Fall, dass die Tickets als persönlich eingerichtet werden, muss der Teilnehmer seine Identität mit einem offiziellen Dokument einschließlich eines Fotos nachweisen können.

Der Veranstalter kann beim Betreten der Veranstaltung einen anderen Identitätsnachweis verlangen. Diese werden dem Teilnehmer über die Bestellbestätigungs-E-Mail und über die Informationen auf dem Ticket mitgeteilt.

ARTIKEL 8 - UNBEZAHLTE TICKETS

Das Unternehmen handelt beim Verkauf von Tickets an die Käufer als Kommissionär und kann nicht für einen Zahlungsverzug der Käufer verantwortlich gemacht werden. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Veranstalter, ausnahmslos die Kosten für alle abgelehnten Zahlungen zu tragen, die innerhalb von einhundertachtzig (180) Tagen nach der Validierung der ursprünglichen Zahlung erfolgen.

Übersteigt das Volumen der nicht bezahlten Zahlungen eine Quote von 3% oder das Volumen der von der Bank nicht garantierten Zahlungen eine ungewöhnlich hohe Quote (>10%) oder wird erkannt, dass eine Veranstaltung nicht im angekündigten Rahmen stattgefunden hat, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, den Verkauf der Tickets, das Konto des Veranstalters und die Überweisungen zu sperren.

Wenn nach fünfzehn (15) Tagen die Zweifel nicht ausgeräumt sind, behält sich das Unternehmen das Recht vor, den Käufern ihr Geld zurückzugeben. Für den Fall, dass bereits Zahlungen geleistet wurden, wird sich das Unternehmen mit dem Veranstalter in Verbindung setzen, um die Situation zu regeln. Wenn der Veranstalter die Situation nicht innerhalb von 15 Tagen regelt, stellt die Gesellschaft dem Veranstalter den Betrag der ausstehenden Zahlung in Rechnung. In diesem Fall wird dem Veranstalter eine Gebühr für den ausstehenden Betrag in Rechnung gestellt. Diese finden Sie in der Preisliste, die auf https://www.kalbass.fr/de/ verfügbar ist

ARTIKEL 9 - ERSTATTUNG

In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen des Artikels L121-20-4 des französischen Verbraucherschutzgesetzes können die Tickets nicht Gegenstand eines Widerrufsrechts sein. Jede Bestellung gilt dann rechtlich als fest und endgültig. Die Tickets können nicht umgetauscht, weiterverkauft oder zurückgenommen werden.

Rückerstattungen auf Wunsch des Veranstalters Die Veranstalter haben die Möglichkeit, abgesehen von einer eventuellen Absage oder Änderung einer Veranstaltung, die Gesellschaft um eine vollständige Rückerstattung einer online mit der Bankkarte des Käufers bezahlten Bestellung zu bitten. Diese Rückerstattung steht unter dem Vorbehalt der technischen Machbarkeit zum Zeitpunkt der Anfrage (z.B. nicht abgelaufene Bankkarte).

Wenn eine Erstattung möglich ist, bleibt die Vergütung des Unternehmens fällig und es fallen zusätzliche Bankgebühren im Zusammenhang mit dem Erstattungsvorgang an, d.h. 2€ pro zu erstattendem Ticket. Die Gesellschaft wird die Operation innerhalb von 10 Arbeitstagen durchführen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit der notwendigen Mittel, die von den Veranstaltern zur Verfügung gestellt werden, die den erhaltenen Gesamtbetrag + 2€ extra zur Deckung der Kosten und pro Ticket an Agenda Kalbass' zurückzahlen müssen.

ARTIKEL 10 - STORNIERUNG ODER ÄNDERUNG EINER VERANSTALTUNG

Der Veranstalter ist für jede Entscheidung zur Absage, Verschiebung oder Änderung einer Veranstaltung verantwortlich. Der Veranstalter ist verpflichtet, Kalbass' im Falle einer Absage, Verschiebung oder wesentlichen Änderung der Veranstaltung zu informieren und Kalbass' wird den Teilnehmer informieren.

Im Falle der Absage oder wesentlichen Änderung einer Veranstaltung erfolgt die Rückerstattung der Tickets unter der Verantwortung des Veranstalters, der den Teilnehmern den vollen gezahlten Betrag zurückerstatten wird.

Dem Veranstalter ist bekannt, dass eine eventuelle Rückerstattung vollständig zu Lasten des Veranstalters geht.

Das Unternehmen haftet nicht für eine Erstattung im Namen des Veranstalters. Das Unternehmen wird die Teilnehmer auffordern, sich an den Veranstalter zu wenden, um eine Rückerstattung zu erhalten.

Nach Ablauf der einmonatigen Frist ab dem Datum der stornierten Veranstaltung übergibt die Gesellschaft dem Veranstalter die Liste der Käufer sowie den Restbetrag, der ihr für die Rückerstattung des Gesamtpreises pro Ticket übergeben wurde. Der Veranstalter tritt ab diesem Zeitpunkt bei der Rückerstattung an die Stelle der Gesellschaft und tritt in Bezug auf die von der Gesellschaft eingezogenen Beträge in die Rechte des Ticketkäufers ein.

ARTIKEL 11 - VERPFLICHTUNGEN / HAFTUNG

Das Unternehmen verpflichtet sich, die Tickets gemäß den von den Veranstaltern vorgegebenen Parametern zu veröffentlichen und die jeweils geforderten Marketingvorgaben anzuwenden.

Die Gesellschaft garantiert, dass das computergestützte Fahrkartensystem und die implementierten Verfahren den Bestimmungen des Dekrets vom 8. März 1993 entsprechen und dass das System gemäß Artikel 50 sexies 1-II des C.G.I. bei den Steuerbehörden angemeldet wurde.

Die Gesellschaft ist für die Bearbeitung der Bestellung und den Versand des Tickets verantwortlich. Die Gesellschaft verpflichtet sich, die reservierten oder gekauften Tickets elektronisch zu versenden, indem sie eine E-Mail versendet, die das digitale Ticket (im Hauptteil der Nachricht oder als Anhang) oder einen Link enthält, über den dieses heruntergeladen werden kann. Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für die Nichtverfügbarkeit des Dienstes oder des E-Mail-Empfangsfachs.

Das Unternehmen verpflichtet sich, alle Einnahmenabrechnungen für den gesetzlichen Zeitraum aufzubewahren und dem Veranstalter für jede Veranstaltung eine Liste der verkauften Eintrittskarten und den Stand ihrer Nutzung zur Verfügung zu stellen.

Das Unternehmen verpflichtet sich, über die im Auftrag des Veranstalters durchgeführten Tätigkeiten Rechenschaft abzulegen, indem es dem Veranstalter eine Abrechnung zur Verfügung stellt, aus der die Höhe der Bemessungsgrundlage hervorgeht. Die Steuerbemessungsgrundlage umfasst zum einen den Betrag der Verkäufe an Dritte, ohne Steuer, und zum anderen den Betrag der Provision des Kommissionärs. Diese Abrechnung wird erst nach Abschluss der Veranstaltung endgültig. Die Schließung der Veranstaltung erfolgt 7 Tage nach Ende der Veranstaltung oder auf Wunsch des Veranstalters unmittelbar nach Ende der Veranstaltung.

Die Gesellschaft verpflichtet sich, die von ihrem Vermittler im Namen des Veranstalters eingezogenen Beträge abzüglich der vorgesehenen Provisionen unter den in den Artikeln 5 und 8 dieses Vertrages genannten Bedingungen zu zahlen.

Die Gesellschaft verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der persönlichen Daten und/oder der in der Datenbank als vertraulich bezeichneten Daten zu gewährleisten und ganz allgemein die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über "Informationstechnologie und Freiheiten" einzuhalten.

Als Host ist Kalbass' nicht verpflichtet, die von den Veranstaltern über die Website online gestellten oder übermittelten Inhalte zu überwachen und kann nicht für diese verantwortlich gemacht werden. Ebenso kann Kalbass' nicht für die Richtigkeit oder Relevanz der von den Veranstaltern veröffentlichten Informationen garantieren.

Das Unternehmen verpflichtet sich, das gute Funktionieren und die Verfügbarkeit des Ticketing-Service zu gewährleisten. Das Unternehmen verpflichtet sich, seine Wartungsarbeiten in verkehrsarme Zeiten zu legen, um die Auswirkungen auf den Ticketverkauf zu reduzieren. Das Unternehmen haftet nicht für unvorhergesehene, unverschuldete Leistungsunterbrechungen und verpflichtet sich, unverzüglich an der Wiederherstellung der Leistung zu arbeiten.

Der Käufer verpflichtet sich, zum Zeitpunkt des Kaufs genaue und nicht irreführende Angaben zu machen. Der Käufer ist für die angegebenen Kontaktdaten für die Zustellung des Tickets verantwortlich. Bei Nichterhalt des Tickets verpflichtet sich der Erwerber, den Veranstalter zu kontaktieren. Ferner haftet die Gesellschaft nicht bei Verlust oder Diebstahl des Tickets.

Teilnehmer und Käufer verpflichten sich, die besonderen Bedingungen, die der Veranstalter auf seiner Veranstaltungsseite, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in seinen E-Mails sowie die während der Veranstaltung zur Kenntnis gebrachten Bedingungen (Hausordnung) zu beachten.

Bezüglich der Nutzung des Ticketing und der Promotion der Veranstaltung:

Der Veranstalter bestätigt, dass er/sie zum Zeitpunkt der Anmeldung volljährig ist, wenn er/sie eine Einzelperson ist. Im Falle einer juristischen Person (Firma oder Verein) bescheinigt der Veranstalter, dass er die erforderliche Vertretungsbefugnis hat, um im Namen und im Auftrag der juristischen Person zu handeln.

Der Veranstalter verpflichtet sich, auf Verlangen der Gesellschaft alle Belege vorzulegen.

Der Veranstalter versichert, dass in seiner Rechtsstellung nichts vorliegt, was dem Abschluss und der Erfüllung dieses Vertrages entgegensteht, insbesondere, dass weder der Abschluss dieses Vertrages noch die Erfüllung der sich daraus ergebenden Verpflichtungen einer Vereinbarung, an die er gebunden ist, zuwiderläuft oder in irgendeiner Weise gegen die für ihn geltenden Gesetze und Vorschriften verstößt.

Die Veranstalter verpflichten sich, die steuerlichen Vorschriften für die von ihnen durchgeführten Veranstaltungen einzuhalten. Den Veranstaltern ist es nicht gestattet, Kalbass' zu nutzen, um "illegale" Veranstaltungen im Sinne der geltenden Gesetze oder der guten Sitten zu organisieren. Zu den illegalen Veranstaltungen gehören unter anderem radikal-extremistische Versammlungen, pornografische oder gewalttätige Veranstaltungen.

Es ist nicht gestattet, ein Kalbass'-Konto zu nutzen, um bestehende Inhalte der Website zu kopieren, zu verbreiten oder Links zu Inhalten zu erstellen, die verleumderisch sind oder gegen die Rechte anderer verstoßen oder einfach dem Zweck von Kalbass', den geltenden Gesetzen und Vorschriften, den Rechten von Einzelpersonen, der öffentlichen Ordnung und den guten Sitten zuwiderlaufen.

Die exzessive Nutzung des Dienstes oder die Nutzung des Dienstes zur Störung oder Gefährdung der Verfügbarkeit des Dienstes ist ebenfalls untersagt. Die Veranstalter verpflichten sich, ihre vollständigen Kontaktdaten auf der Seite "Veranstaltung erstellen" anzugeben (Name, Telefonnummer, Anschrift, Adresse des Firmensitzes).

Die Veranstalter sind verpflichtet, Kalbass' unverzüglich über jede Änderung ihres Namens, ihrer Firma, ihrer Anschrift, ihres Sitzes, ihrer Rechtsform oder ihrer Bankverbindung zu informieren. Jede Änderungsankündigung muss im Kalbass-Veranstalterkonto im Bereich "Veranstalter-Dashboard" vorgenommen werden.

Die Organisatoren verpflichten sich, die ihrer Struktur entsprechenden Identifikationsdokumente zur Verfügung zu stellen, um die Bestimmungen der L561-5 des Währungsgesetzes einzuhalten. Das Fehlen dieser Unterlagen führt zur Aussetzung des Verkaufs und der Zahlungen an den Veranstalter. Die Organisatoren bleiben für ihr Kalbass'-Konto und für alle Informationen, die über die Veranstaltungen kommuniziert werden, verantwortlich.

Die Veranstalter verpflichten sich, die Käufer durch die Veranstaltungsseite, die per E-Mail versendeten Anweisungen oder die allgemeinen Verkaufsbedingungen über alle spezifischen Regelungen der Veranstaltung (interne Regeln) zu informieren.

Der Veranstalter sichert zu, über alle Rechte, insbesondere die Verwertungsrechte an den für die Promotion oder während der Veranstaltung verwendeten Werken und sonstigen Elementen zu verfügen.

Er bestätigt außerdem, dass er das Recht hat, die Tickets für die Veranstaltung zu vertreiben, sowie alle erforderlichen Genehmigungen für die Organisation der Veranstaltung, deren Tickets von der Gesellschaft verkauft werden. Diesbezüglich garantiert er/sie der Gesellschaft, dass er/sie die Gesellschaft von allen Klagen oder Ansprüchen Dritter, auf welcher Grundlage auch immer und insbesondere aufgrund des exklusiven Vertriebs von Eintrittskarten für die Show in welchem Gebiet auch immer, freistellt.

Bezüglich der Organisation der Veranstaltung: Die Veranstalter verpflichten sich gegenüber dem Unternehmen und dem Käufer, jede Veranstaltung zum vereinbarten Termin und am vereinbarten Veranstaltungsort und in Übereinstimmung mit allen angekündigten besonderen Bedingungen zu organisieren. Der Veranstalter verpflichtet sich, alle nicht verkauften Tickets zurückzunehmen.

Die Veranstaltung findet unter der alleinigen Verantwortung des Veranstalters statt. Da das Unternehmen im Rahmen des Marketings im Auftrag des Veranstalters handelt, kann es im Falle einer Stornierung, Änderung, Verschiebung oder eines Zwischenfalls oder Ausfalls, der während der Veranstaltung auftreten kann, nicht verantwortlich gemacht werden.

Da die Gesellschaft in keiner Weise für die Organisation und den Ablauf der Veranstaltung verantwortlich ist, garantieren die Organisatoren die Gesellschaft vor jeglichem Regress gegen sie und verpflichten sich, die Gesellschaft von allen Beträgen freizustellen, die sie in diesem Zusammenhang zahlen muss, insbesondere für etwaige Entschädigungs- und Prozesskosten.

Die Veranstalter verpflichten sich, in Übereinstimmung mit den vom Finanzministerium auferlegten Vorschriften und Verpflichtungen bezüglich der Abrechnung von Tickets und Teilnehmern an der Veranstaltung zu handeln. Die Kontrolle der Tickets liegt in der Verantwortung des Veranstalters und das Unternehmen stellt ihm verschiedene Tools zur Verfügung (Teilnehmerliste, Namenssuche oder Barcode-Leseapplikation, Vermietung von elektronischen Kontrollterminals).

Die elektronischen Kontrollmittel ermöglichen es, jede Benutzung eines Zutrittsausweises zu protokollieren. Wenn sie vernetzt sind, ermöglichen sie es, das Risiko der Mehrfachnutzung desselben elektronischen Tickets auf ein Minimum zu reduzieren (d. h. zum Zeitpunkt der Synchronisierung zwischen den verschiedenen Geräten).

Die Veranstalter verpflichten sich, alle Tickets, die von Teilnehmern vorgelegt werden, die Tickets auf Kalbass.fr erworben haben, zur Kontrolle zu akzeptieren.

Die Organisatoren verpflichten sich, bei der Einrichtung ihrer Kalbass.fr-Veranstaltung alle erforderlichen Nachweise für den Veranstaltungsort zu erbringen, an dem die Veranstaltung stattfindet.

Im Falle der Nichteinhaltung der Verpflichtungen behält sich Kalbass' das Recht vor, die Nutzung der Website und die Veröffentlichung der vom Veranstalter online gestellten Inhalte vorübergehend oder dauerhaft zu unterbinden.

ARTIKEL 12 - GEISTIGES EIGENTUM

Das geistige Eigentum von Kalbass.fr ist das ausschließliche Eigentum des Unternehmens, seine Dienstleister und/oder Lieferanten sind Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Website und deren Inhalt.

Als solches darf der Inhalt ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Unternehmens weder ganz noch teilweise in irgendeiner Weise auf irgendeinem Medium extrahiert, reproduziert, dargestellt, kopiert, verändert, modifiziert, verzerrt, verteilt, ausgestrahlt, verkauft, vermietet, eingeräumt oder verwertet oder zur Erstellung eines oder mehrerer abgeleiteter Werke verwendet werden.

Kalbass.fr gewährt den Veranstaltern und Käufern ein kostenloses, persönliches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht auf Zugang und Nutzung der Website unter der Voraussetzung, dass sie die AGB akzeptieren und einhalten.

Der Veranstalter räumt dem Unternehmen ausdrücklich und unentgeltlich das Recht ein, die von ihm online gestellten Inhalte zum Zwecke des Betriebs der Seite und insbesondere ihrer werblichen Ausgestaltung zu vervielfältigen und darzustellen, und zwar für die gesamte gesetzliche Dauer des Rechtsschutzes.

Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die von den Veranstaltern online gestellt werden. Sobald ein Veranstalter einen Inhalt auf der Website zur Verfügung stellt, akzeptiert er, dass die Nutzer das Recht haben, diesen kostenlos und für den persönlichen Gebrauch während der gesamten Dauer des Hostings durch Kalbass' anzusehen.

ARTIKEL 13 - PERSÖNLICHE DATEN

In Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Datenverarbeitung, Dateien und Freiheiten ist die Behandlung Ihrer Daten Gegenstand einer Erklärung an die Nationale Kommission für Datenverarbeitung und Freiheiten (CNIL) Erklärung in Arbeit.

Sie haben ein ständiges Recht auf Zugang und Berichtigung aller Sie betreffenden Daten in Übereinstimmung mit den europäischen Texten und den geltenden nationalen Gesetzen. Sie müssen lediglich eine Anfrage per E-Mail stellen (billetterie@kalbass.fr)

Bei der Bestellung ist der Käufer verpflichtet, persönliche Angaben zu seiner Identität sowie zu der der Teilnehmer zu machen. Die für die Bearbeitung der Bestellung durch das Kartenbüro notwendigen Angaben sind: Name, Vorname und E-Mail-Adresse des Bestellers. Diese Informationen werden zu Sicherheitszwecken und zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen aufbewahrt. Sie kann auch von Kalbass' verwendet werden, um mit Ihnen Kontakt aufzunehmen, falls es Probleme bei der Bearbeitung Ihrer Bestellung gibt.

Weitere Informationen können auf Anfrage des Veranstalters erhoben werden, insbesondere im Falle einer möglichen Verschiebung oder Absage der Veranstaltung. Das Unternehmen sammelt diese Daten im Auftrag des Veranstalters und bringt sie diesem zur Kenntnis.

Der Veranstalter ist dann für die ordnungsgemäße Aufbewahrung und Verwendung der Daten, zu denen er Zugang gehabt haben könnte, verantwortlich. Mit dem Akzeptieren dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ermächtigen Sie das Unternehmen ausdrücklich, Ihre persönlichen Daten an den Veranstalter der Veranstaltung zu übermitteln.

Das Unternehmen kann nicht für die Verwendung dieser Daten verantwortlich gemacht werden.

Der Veranstalter ist allein verantwortlich für die Verwaltung und den Inhalt, den er an den Teilnehmer sendet. Organizer Kalbass' sammelt Daten von Veranstaltern, die ihre Veranstaltungen online stellen, um die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen und um die Veranstaltungen bei den Käufern zu bewerben.

Die von Kalbass' gesammelten "Organizer"-Daten werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft.

Alle vom Veranstalter bereitgestellten und auf Kalbass' gehosteten Daten können jederzeit über die Schnittstelle des Veranstalters geändert werden. Der Veranstalter kann auch jederzeit die Löschung seines Kontos gemäß den geltenden europäischen Texten und nationalen Gesetzen beantragen. Informationen über vergangene Veranstaltungen werden von Kalbass' aus rechtlichen Gründen aufbewahrt.

ARTIKEL - 14 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Kundenservice Für alle Anfragen des Käufers in Bezug auf die Veranstaltung oder den Erhalt seiner Bestellung muss sich der Teilnehmer zunächst an den Veranstalter wenden, dessen Kontaktdaten auf der Ticketverkaufsseite zu finden sind. Wenn die Anfrage nicht erfüllt werden kann, liegt es in der Verantwortung des Veranstalters, den Kalbass-Kundendienst zu kontaktieren.

Die Organisatoren können den Kalbass-Kundendienst über die Schaltfläche "Live Chat" in der Verwaltungsoberfläche kontaktieren.

Keine der Parteien darf ihre Rechte und Pflichten ganz oder teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei auf einen Dritten übertragen.

Kalbass' wird die Richtigkeit der von den Veranstaltern zur Verfügung gestellten Informationen überprüfen und behält sich das Recht vor, durch elektronische Benachrichtigung die Registrierung eines Veranstalters, der ungenaue Informationen über sich oder seine Veranstaltung veröffentlicht hat, einseitig und sofort zu beenden.

Kalbass' behält sich das Recht vor, den Verkauf einer Veranstaltung nach einer 15-tägigen Vorankündigung einzustellen und sorgt für eine transparente Umleitung des von der Veranstaltungsseite kommenden Traffics auf eine Internetadresse nach Wahl des Veranstalters, bis zum Ende der Veranstaltung.

Abgesehen von diesen Gründen kann dieser Vertrag nur dann gekündigt werden, wenn eine der beiden Parteien eine ihrer Verpflichtungen nicht erfüllt, und zwar zum Ende eines Zeitraums von fünfzehn (15) Kalendertagen, nachdem eine förmliche Aufforderung per Einschreiben mit Rückschein während dieses Zeitraums wirkungslos geblieben ist.

Die Unwirksamkeit einer der Bestimmungen dieser AVVU hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.

Der Vertrag bringt alle Rechte und Pflichten der Parteien zum Ausdruck. Dieser Vertrag hebt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen denselben Parteien auf und ersetzt sie.

Das Unternehmen haftet nicht für die Unfähigkeit des Veranstalters, auf die Online-Software zuzugreifen, die Unmöglichkeit für die Käufer, auf den Online-Kaufraum zuzugreifen, aufgrund von Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Internet-Netzwerk oder einer anderen Ursache außerhalb des Unternehmens.

Das Unternehmen haftet nicht für die Nichtverfügbarkeit und/oder Fehlfunktion seiner Ticketingsoftware aufgrund von höherer Gewalt, wie z.B. dem Ausfall des öffentlichen Stromnetzes und/oder der Telekommunikation oder jedem anderen Fall von höherer Gewalt im Sinne der Rechtsprechung.

Die Gesellschaft haftet in keinem Fall für mittelbare Schäden, insbesondere nicht für wirtschaftliche oder finanzielle Verluste.

Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die Annahme der vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen durch den Veranstalter den Bestimmungen der Artikel 1369 ff. des französischen Zivilgesetzbuches entspricht und einen vertraglichen Vorgang zwischen den Parteien darstellt. Die Parteien können sich insbesondere zu Beweiszwecken auf Handlungen, Tatsachen oder Unterlassungen, Programme, Daten, Dateien, Aufzeichnungen, Vorgänge und sonstige Elemente jeglicher Art oder in elektronischem Format, einschließlich E-Mails, berufen.

Der Veranstalter verpflichtet sich, die Zulässigkeit, Gültigkeit, Vollstreckbarkeit oder Beweiskraft der vorgenannten Elemente elektronischer Natur oder elektronischen Formats nicht aufgrund ihrer elektronischen Natur anzufechten. In Ermangelung eines Gegenbeweises sind diese Elemente zwischen den Parteien in gleicher Weise, unter den gleichen Bedingungen und mit der gleichen Beweiskraft gültig und durchsetzbar wie jedes schriftlich erstellte, empfangene oder aufbewahrte Dokument.

Das anwendbare Recht ist französisches Recht, unabhängig davon, wo die Veranstaltung stattfindet. Für alle Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung oder Ausführung des Vertrages sind die Gerichte von Bobigny zuständig, unabhängig vom Ort der Ausführung des vorliegenden Vertrages und unabhängig vom Wohnsitz des Beklagten.

ARTIKEL 15 -MARKTPLATZ

Der Kalbass-Verband stellt den Nutzern einen Marktplatz zur Verfügung, der darauf abzielt, Käufer und Lieferanten an einem Ort in Kontakt zu bringen, um die Auswahl- und Einkaufsverfahren zu optimieren. Die Firma Kalbass ist nicht für die Auftragsabwicklung (Versand) verantwortlich. Das Bezahlsystem wird von der Firma Mangopay zur Verfügung gestellt (Siehe die allgemeinen Nutzungsbedingungen)

Das Unternehmen stellt den Benutzern alle technischen Mittel zur Verfügung, um direkt mit dem Lieferanten zu kommunizieren (Kontaktformular, E-Mail, Adresse...), um Informationen über die Produkte online und über die "Schritte" der Lieferung zu erhalten.

Der Lieferant verfügt über ein eigenes Dashboard "Verkäuferbereich", um seine Bestellungen zu bearbeiten und seine Produkte und persönlichen Daten zu aktualisieren.

Bei Schwierigkeiten mit dem Lieferanten kann sich der Benutzer an das Unternehmen wenden, um einen möglichen Streitfall zu klären.

ARTIKEL 16 - ANNAHME DER ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN

Der Nutzer erklärt, dass er die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelesen und akzeptiert hat. Die von Kalbass' geführten Verbindungs- und Transaktionsdaten sind ein Beweis.